Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am Firmenlauf Herford nachfolgend als der Firmenlauf bezeichnet.
(1) Der Firmenlauf ist kein Wettkampf auf Zeit. Zugelassen sind Läufer und Walker sowie Teilnehmer mit Behinderungen mit den entsprechenden Gehhilfen. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
Veranstalter ist die Firma:
Hellweg Solution Event & Marketing UG
Seeuferstraße 33, 59519 Möhnesee.
Gerichtsstand: Soest
(2) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Änderungen, die der Veranstalter im Internet oder Schriftform bekannt gibt, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(1) Startberechtigt ist jede/r, die/der das 16. (Teilnehmer) bzw. 18. Lebensjahr (Teamleader) vollendet hat. Teilnehmer unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Betreuungsperson am Firmenlauf teilnehmen. Die Teilnahme am Firmenlauf unter Verwendung von Sportgeräten, die in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen oder Besucher/innen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
(2) Alle zur Absolvierung des Laufs erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten, Ordnungspersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder Besucher/innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen und durchzusetzen.
(3.1) Die Anmeldung kann ausschließlich als Online-Anmeldung über die Seite des Firmenlaufs im Internet erfolgen. Anmeldungen per Telefon und E-Mail sind ungültig.
(3.2) Die Anmeldung einer Firma führt zu einer Grundgebühr, die unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer zu entrichten ist. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Größe des Unternehmens.
(3.3) Maßgeblich für die Berechnung des Teilnehmerbeitrags ist der Tag der abgeschlossenen Online-Anmeldung der einzelnen Teilnehmer.
(3.4) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung. Kosten, die durch Rücklasten aufgrund fehlerhaft angegebener Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Besucher/innen.
(3.5) Der Teamleader bestätigt mit Anerkennung der AGB, dass er für das von Ihm angegebene Unternehmen zur Anmeldung autorisiert ist.
(3.6) Der Veranstalter versendet an alle Teamleader nach abgeschlossener Anmeldung eine Teilnahmebestätigung per Mail mit einer Liste der für die Firma startenden Teilnehmer. Die Start-Unterlagen werden nach Schließung des Anmeldeportals den Teamleadern auf dem Postweg zugesandt.
(3.7) Tritt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre/seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr.
(3.8) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o. ä. abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
(3.9) Sollten Teilnehmer/innen die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig.
(3.10) Der Teilnehmerbeitrag berechtigt allein zur Teilnahme am jeweiligen Firmenlauf. Weitergehende Ansprüche etwa auf Startunterlagen oder T-Shirts bestehen nicht.
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und keine Rückzahlungspflicht der Teilnehmergebühr.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für in Verwahrung gegebene Kleidungsstücke und Taschen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Qualität und Funktionalität von Gratisgaben (Startunterlagen) sowie die durch diese möglicherweise verursachten Schäden (etwa Abfärbungen oder Auslaufen von Flüssigkeiten).
(1) Die bei der Anmeldung von den Teilnehmer/in dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer/seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens, Vornamens, Firma, ihrer/seiner Startnummer in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Die Aufnahme des Firmennamens in das Adressfeld beim Versand von persönlichen veranstaltungsrelevanten Unterlagen erfolgt aus versandtechnischen Gründen.
Mit der Bestätigung zur Anerkennung der ABG bei der Online-Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese AGB uneingeschränkt an.
Soest Mai 2018
AOK Firmenlauf Herford
© Copyright - Hellweg Solution Event & Marketing UG. All rights reserved